Das Lohnbuch von Gottlob Metzger

Der Bildhauer Gottlob Metzger aus Schmie hat wohl zeitweise Arbeiter beschäftigt, die für ihn Steinmetz- bzw. Bildhauerarbeiten ausführten. Dabei wurde zum Teil im Tagelohn – später im Stundenlohn – abgerechnet, zum Teil aber auch nach Werkstücken. Der Arbeitslohn wurde dabei teilweise als Abschlag ausbezahlt. Auf der Lohnabrechnung steht „Silber“; gemeint ist wohl Münzgeld. Vom Lohn abgezogen wurde die Krankenversicherung; „Krankengeld“ steht auf der Lohnabrechnung.)

Beispiele

Im Oktober 1886 arbeitet ein Herr Daubenmaier aus Bürkenfeld (gemeint ist wohl Birkenfeld) für Gottlob Metzger. Mhermals wurden Abschläge bezahlt (insgesamt 28 Mark) Am 23. Oktober wird abgerechnet. Für die Fertigung von 2 Grabsteinen erhält Daubenmaier 70 Mark. Davon abgezogen wird ein Kostgeld von 43,90 Mark, die bereits erhaltene Abschlagszahlung (28 Mark) und das Krankengeld(Krankenversicherung) 0,80 Mark.

Daubenmaier ist am 23. Oktober mit 2,70 Mark im Minus und erhält eine weitere Abschlagszahlung von 5 Mark.

Am 31. Oktober wird wieder abgerechnet, dieses mal im Taglohn: 5 1/4 Tag zu je 3,20 Mark = 16,80 Mark; abgezogen werden 7,70Mark, das Kostgeld von 13,33 Mark und das Krankengeld 0,20 Mark. Daraus ergibt sich, dass Daubenmaier am 31. Oktober 4,43 Mark Schulden hat. Er erhält aber trotzdem einen Abschlag von 3,50 Mark und einen weiteren Abschlag am 6. November. Bei der erneuten Abrechnung am 13. November wird deshalb vom Arbeitslohn für 11 1/4 Arbeitstage zu 3,20 Mark (dies ergibt 36 Mark) 10, 93 Mark abgezogen; außerdem als Kostgeld 14,16 Mark und das Krankengeld. Es verbleiben 10,51 Mark, die Daubenmaier für seine Arbeit noch erhält.

Im Januar und Februar 1903 gibt es eine Lohn-abrechnungen für Friedrich Walter, K. S. (dies bedeutet wahrscheinlich Karls Sohn.

Auch hier werden Abschlagszahlungen geleistet; insgesamt 13 Mark.

Abgerechnet wird am 21. März 1903.

Zunächst werden Werkstücke abgerechnet: 2 Grabsteine mit Einfassungen für zusammen 35 Mark; zwei große Kränze zu je 5 Mark, 4 kleine Kränze zu je 2 Mark u.a.

Dann werden 7 Tage Taglohn zu je 3 Mark abgerechnet.

Vom Lohn (insgesamt 97 Mark) werden abgezogen: die bereits ausbezahlten 13 Mark und die Krankenversicherung von 3, 60 Mark, so dass noch 80,40 Mark verbleiben.

Für einen weiteren gefertigten Grabstein erhält Friedrich Walter 10 Mark und am 18. März wird nochmals abgerechnet: 13 1/4 Arbeitstage zu je 3,20 Mark: 46,37 Mark abzüglich 1,35 Mark Krankenversicherung.

Bei dieser Lohnabrechnung am 3. August 1908 ebenfalls mit Friedrich Walter, K.S. werden vom Lohn (für 15 1/4 Tage zu je 4 Mark = 61 Mark) nicht nur das Krankengeld (2,40 Mark) sondern auch die Kosten für einen Grabstein für zusammen 30,12 Mark abgezogen.

Bei der Abrechnung im Oktober werden 22 1/45 Tage zu 4 Mark abgerechnet und zusätzlich 4 1/2 Tage zu 5,50 Mark, denn hier ging es auswärts nach Engelsbrand.

Interessant ist, dass bei der Abrechnung vom zu erhaltenden Lohn Karl Walter 13,14 Mark abgezogen bekommt – und zwar für 219 Pfund Mostbirnen; ich denke, dass der Preis von 6 Mark sich auf den Zenter bezieht. Auf jeden Fall ist es ein staatlicher Preis, wenn man bedenkt, dass der Arbeitslohn pro Tag für einen Facharbeiter 4 Mark betrug.